Erbschaftsteuer für Immobilienerben gestrichen

19April

Erbschaftsteuer für Immobilienerben gestrichen

Vorerst brauchen Immobilienerben, die einen Antrag stellen, keine Erbschaftsteuer mehr entrichten. Erben, die ihr persönliches Vermögen einsetzen oder ihr Erbe verkaufen müssen um die Steuerschuld bezahlen zu können, sind davon betroffen. Außerdem betrifft dies auch die Immobilienschenkung. Der Grund für diese Entscheidung ist ein Vorfall, über den der Bundesfinanzhof (BFH, Az. II B 46/13) ein Urteil fällte.
Ins Rollen gekommen ist dies durch eine geschiedene Ehefrau, die lebenslange Rente von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt hat. Dafür verlangte das zuständige Finanzamt eine hohe Summe an Erbschaftsteuer. Dies ließ die Frau nicht auf sich beruhen und legte Einspruch ein.
Sie machte von dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes zur Erbschaftsteuer (Az. II R 9/11) die denkbare Verfassungswidrigkeit der Erbschaft Gebrauch. Daher stellte sie den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Erbschaftsfestsetzung. Der Antrag wurde vom Finanzamt abgelehnt. Allerdings äußerte der Bundesfinanzhof, dass bedenkliche Zwiespalte bei der Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheides bestehen. Denn der Steuerzahler dürfte normal nicht sein persönliches Vermögen einbinden, um die Steuern begleichen zu können.

Trotzdem empfiehlt Haus & Grund, genau zu veranschlagen, ob sich der Antrag auf diese Aussetzung tatsächlich lohnt. Auf die fällige Erbschaftsteuer müssten zusätzlich sechs Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden, wenn das Gesetz für Verfassungskonform gehalten wird.


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